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Richtlinien beim Moschee-Besuch

Zuerst seien Sie als Gast in der Moschee herzlich willkommen. Vielleicht fragen Sie sich: „Das wird mein erster Besuch in einer Moschee sein, was soll ich bei einem solchen Besuch wohl beachten?“

Um Ihre Fragen zu beantworten, haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Was ist eine Moschee?

Die Moschee ist Gotteshaus und Gebetsstätte für Muslime. Sie ist auch Begegnungsstätte der Gemeinde, in der auch Unterricht und Gespräche stattfinden, sowie gesellschaftliche Anlässe gemeinsam gefeiert werden.

Zu den wichtigsten Gottesdiensten, die in der Moschee abgehalten werden, zählen die täglichen fünf Gebete, das Freitagsgebet und die Festgebete.

Wie soll ich mich auf einen Moscheebesuch vorbereiten?


In manchen Moscheen werden Kopfbedeckungen für Frauen zur Verfügung gestellt. Es wäre schön, wenn Sie Ihre eigene Kopfbedeckung mitbringen würden und bereits „lang“ angezogen wären, d.h. langärmeliges Oberteil und kein Minirock. Natürlich wird auch von Männern erwartet, dass sie nicht in „Strandkleidung“ zur Moschee kommen.

Es ist auch nicht üblich, dass Männer und Frauen sich die Hand schütteln.

Ich stehe bereits am Eingang der Moschee. Wie geht es weiter?

Willkommen, kommen Sie rein! Was am Eingang zu beachten ist, bitte ziehen Sie Ihre Schuhe aus. In den meisten Moscheen steht gleich am Eingang ein Schuhregal, wohin Sie ruhig Ihre Schuhe stellen dürfen. Der Grund dafür ist schlicht und einfach: Die meisten Moscheen sind mit Teppichen bedeckt und wie Sie bei ihrem Besuch wohl bemerken werden, beten Muslime direkt auf dem Boden. Deswegen achtet man auf die Reinheit und Sauberkeit der Teppiche.

Was ist nun in der Moschee zu beachten?

Wie oben erwähnt, ist die Moschee hauptsächlich eine Gebetsstätte für Muslime. Deswegen sollte man betende oder Koran lesende Leute nicht stören, indem man z.B. zu laut redet oder während des Gebets vor ihnen läuft.

Natürlich sind alle Ihre Fragen herzlich willkommen

Zakatul-Fitr

Wie jedes Jahr kann auch dieses Jahr Zakatul-Fitr über die Moschee entrichten werden. Wichtig ist es dabei die Zakātu l-Fiṭr rechtzeitig vor dem Festtagsgebet abzugeben und auch als solche zu kennzeichnen.

Dieses Jahr beträgt die Zakatul-Fitr 7 € pro Person.

Die Zakātu l-Fiṭr ist weder als Almosen noch als Armensteuer zu betrachten. Vielmehr ist die Zakātu l-Fiṭr als Abgabe zu betrachten, die für bedürftige Personen verwendet werden muss und keinem anderen Verwendungszweck dienen darf.

Anbei auch unsere Bankdaten, um die Zakatul-Fitr per Überweisung zu bezahlen:

Spendenkonto:
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN: DE62 1605 0000 3503 00 4865